Mehr Hartz IV bei Laktoseintoleranz möglich
Lactoseintoleranz ist weit verbreitet. Betroffene wissen, dass die Unverträglichkeit von Milchzucker nicht nur zu einer Einschränkung der Lebensqualität, sondern auch zu höheren Ausgaben für Lebensmittel führt. Menschen, die Sozialleistungen, also beispielsweise ALG II (Hartz IV) beziehen, können diese Mehrkosten oft nicht tragen. Aber eine Erhöhung der Sozialleistungen ist möglich. Nach § 21 Abs. 5 SGB … Weiterlesen …